Hinweis: Die deutsche Fassung dieser Bestimmungen wurde maschinell aus dem Englischen übersetzt.

  1. DEFINITIONEN

Datenbank(en): Datenbank, die KOMPASS gehört oder von KOMPASS unter Lizenz vermarktet wird, online auf einer Website von KOMPASS wie der Website www.kompass.com und/oder über DVD-ROM gemäß den Modalitäten und im Rahmen der vom Kunden abonnierten Optionen zugänglich ist.

Bestellung(en): bezieht sich entweder auf (i) die von KOMPASS in Papierform veröffentlichte und vom Kunden unterzeichnete Bestellung zum Zwecke des Abonnements eines der Dienste unter Angabe der Art, des Preises und der Modalitäten der Dienste und Optionen, die vom Kunden abonniert wurden oder (ii) im Falle einer Online-Bestellung die E-Mail, in der die bestellten Dienste zusammengefasst sind und die KOMPASS an die E-Mail-Adresse sendet, die der Kunde zum Zeitpunkt des Online-Bestellvorgangs angegeben hat.

Kunde: Jeder Geschäftskunde, der einen der von KOMPASS angebotenen Dienste abonniert hat.

Online-Bestellung(en): Online-Abonnement der Dienste auf einer Website, wie in einer online gesendeten Bestellung zusammengefasst.

Besondere Geschäftsbedingungen: Spezifische besondere Verkaufsbedingungen, die jeweils für die von KOMPASS angebotenen Dienste „Prospektion“, „Sichtbarkeit“ und „Direktmarketing“ gelten.

Direktmarketing: Alle von KOMPASS angebotenen Dienstleistungen, die (i) der Bereitstellung von Dateien mit Informationen über Unternehmen zum Zwecke von E-Mail- oder Direktmailing-Kampagnen und/oder (ii) der Verbesserung solcher Dateien (z. B. Hinzufügen der Siret-Nummer) und/oder (iii) technischen Dienstleistungen für den Versand von Post oder E-Mails und/oder (iv) der Erstellung von Werbeinhalten oder Beratung zu diesen Inhalten im Rahmen der E-Mail- oder Direktmailing-Kampagnen des Kunden entsprechen.

Dienst(e): Alle von KOMPASS unter verschiedenen Namen und Marken angebotenen Dienste, die mit den Diensten „Prospecting“, „Visibility“ und/oder „Direct Marketing“ verbunden sind.

Prospecting: Alle Dienste, die es dem Kunden ermöglichen, zum Zweck der Kundenwerbung auf Daten über Unternehmen in einer KOMPASS-Datenbank zuzugreifen, diese abzufragen, zu exportieren und/oder zu extrahieren, und zwar gemäß den Modalitäten und im Rahmen der vom Kunden abonnierten Optionen.

Website(s): KOMPASS-Website(s), die den Online-Zugriff auf die Datenbank und die von KOMPASS angebotenen Dienste ermöglichen.

Abonnement(s): bezieht sich je nach Fall entweder auf (i) die Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Kunden zur Bestellung eines Dienstes oder (ii) eine Online-Bestellung.

Sichtbarkeit: Alle von KOMPASS angebotenen Dienstleistungen, die (i) dem Verkauf von Werbeflächen auf der gesamten Website von KOMPASS, wie z. B. der Website www.kompass.com und/oder im Partnernetzwerk von KOMPASS, und/oder (ii) technischen Dienstleistungen zur Optimierung der Sichtbarkeit der kommerziellen Informationen des Kunden und/oder der Referenzierung dieser Informationen durch die Suchmaschinen der oben genannten Websites und/oder der Erstellung von Werbeinhalten oder Beratung in Bezug auf diese Inhalte entsprechen.

  1. ZWECK

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Bedingungen“) legen die allgemeinen vertraglichen Regeln und Grundsätze fest, die für die Beziehung zwischen dem Kunden und KOMPASS (nachfolgend die „Parteien“) im Rahmen der Dienste gelten. Diese Allgemeinen Bedingungen sind auch für jeden Vermittler verbindlich, der im Auftrag eines Kunden handelt.

Sie werden durch die Besonderen Bedingungen ergänzt, die bestimmte Dienste aufgrund ihrer besonderen Art genauer regeln und auf die sie sich gegebenenfalls beziehen können.

  1. ABONNEMENT

Das Abonnement eines Dienstes durch den Kunden setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen voraus, die auf der Vorder- und/oder Rückseite des Bestellscheins aufgedruckt sind oder diesem beiliegen.

Der Kunde verpflichtet sich, den von KOMPASS erstellten Bestellschein vor seiner Unterzeichnung zu überprüfen und kann KOMPASS im Falle von Fehlern oder Auslassungen nicht haftbar machen.

  1. ONLINE-BESTELLUNG

Bei einer Online-Bestellung abonniert der Kunde den Dienst über das auf der Website angezeigte Verkaufsformular. Dieser Vorgang ermöglicht es dem Kunden, seine Bestellung aufzugeben, sie nach Kenntnisnahme zu bestätigen und anschließend eine E-Mail mit der Bestätigung des Eingangs und der Bestellung zu erhalten.

Bei jeder Online-Bestellung muss der Kunde eine E-Mail-Adresse für den Versand der Bestellung und der Rechnung angeben.

Jede Online-Bestellung setzt außerdem voraus, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die geltenden Sonderbedingungen akzeptiert, von denen eine Kopie dem Kunden zusammen mit der E-Mail mit der detaillierten Bestellung zugesandt wird.

Die vertraglichen Informationen zu den abonnierten Diensten sind Gegenstand einer Bestätigung in der Bestellung, die KOMPASS dem Kunden nach Zahlung der Online-Bestellung sendet. Jede Bestellung setzt die Annahme der Preise und Beschreibungen der Dienste voraus, die vor dem Abonnement aufgeführt wurden. Diese Beschreibungen der Dienste werden auf der dem Kunden vorgelegten Bestellung bestätigt. Diese Beschreibungen haben im Streitfall Vorrang.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt die online übermittelte Bestellung mit der E-Mail zu vergleichen, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt. Die Angaben in der Bestellung gelten als mit der online abgeschlossenen Bestellung übereinstimmend. Wenn der Kunde nicht sofort reagiert, um einen möglichen Fehler beim Empfang an die E-Mail-Adresse hotline@kompass.com zu melden (und in jedem Fall vor dem Zugriff auf die Dienste), ist diese Annahme absolut unwiderlegbar.

Sollte ein online abonnierter Dienst nicht verfügbar sein, wird der Kunde per E-Mail darüber informiert. In diesem Fall hat der Kunde die Wahl zwischen einer Stornierung der Online-Bestellung oder einem Austausch des Dienstes. Im Falle eines Stornierungsantrags wird nur der nicht verfügbare Dienst storniert und von KOMPASS erstattet, während der Rest der Online-Bestellung verbindlich und endgültig bleibt.

Bei Fragen zur Bearbeitung einer Online-Bestellung stellt KOMPASS dem Kunden einen Kundendienst zur Verfügung, dessen Kontaktinformationen auf der Website angegeben sind, von der aus die Online-Bestellung aufgegeben wurde.

  1. UNTRENNBARKEIT

Jeder vom Kunden abonnierte Dienst wird in einem Bestellschein angegeben und aufgeführt und unterliegt auch besonderen Bedingungen, die die Allgemeinen Bedingungen ergänzen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besonderen Geschäftsbedingungen und der Bestellschein bilden eine untrennbare Einheit.

Der Wert aller anderen von KOMPASS stammenden Dokumente (insbesondere Werbebroschüren oder -prospekte) dient nur zu Informations- und Orientierungszwecken, ist jedoch nicht vertraglich bindend.

Bei Unvereinbarkeit zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen haben letztere Vorrang.

  1. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN ODER BESONDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

KOMPASS behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Besonderen Geschäftsbedingungen, die für jedes neue Abonnement gelten, jederzeit zu ändern.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Abonnements in Kraft sind und dem Bestellschein beiliegen, bleiben diejenigen, die für den vom Kunden abonnierten Dienst gelten.

  1. PREISE

Der fällige Preis für einen Dienst wird ausschließlich gemäß den auf dem Bestellschein angegebenen Bestimmungen festgelegt.

Diese Bestimmungen entsprechen der allgemeinen Preisstruktur von KOMPASS, die auf Anfrage erhältlich ist, wobei die Parteien jedoch in Ausnahmefällen davon abweichen können, um die spezifische Situation eines Kunden zu berücksichtigen.

Sofern nicht ausdrücklich in der Bestellung angegeben, kann bei KOMPASS kein Rabatt, Skonto oder Nachlass geltend gemacht werden.

Die Preise sind in Euro angegeben und berücksichtigen die zum Zeitpunkt des Abonnements geltende Mehrwertsteuer. Jede Änderung des geltenden Mehrwertsteuersatzes oder jede neue Steuer oder Abgabe wird automatisch auf den Preis der Dienste umgelegt.

  1. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
8.1 – Rechnungsadresse und Rechnungsempfänger

8.1.1. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Bestellung angegebene Adresse für die Rechnungsstellung und Lieferung diejenige ist, an die letztere gesendet werden soll. Wenn Rechnungen oder Dienstleistungen an eine andere Adresse gesendet oder geliefert werden sollen, muss der Kunde dies zum Zeitpunkt des Abonnements deutlich angeben und überprüfen, ob diese separate Adresse ordnungsgemäß in der Bestellung angegeben ist.

8.1.2. Die zu fakturierende und zu beliefernde Stelle ist notwendigerweise der Kunde, der das Abonnement abgeschlossen hat und dessen Name als solcher in der Bestellung angegeben ist. Der Kunde kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mit ausdrücklicher Zustimmung von KOMPASS übertragen und kann daher nicht verlangen, dass eine andere Person an seiner Stelle in Rechnung gestellt wird. In Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann KOMPASS dennoch und nach eigenem Ermessen eine Änderung der Rechnungsstelle akzeptieren, wobei der Kunde in diesem Fall immer gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Rechnung verantwortlich bleibt.

8.1.3. Unbeschadet der Bestimmungen der Besonderen Bedingungen, die für die in Artikel 20 des Gesetzes Nr. 93-122 vom 29. Januar 1993 genannten Vermittler gelten, muss jeder Vermittler, der im Namen eines Kunden einen Abonnementvertrag abschließt, den Namen des Kunden, in dessen Auftrag er handelt, auf dem Bestellschein deutlich angeben. Nur dieser erhält die Lieferung und die Rechnung. Ein Vermittler, der es versäumt hat, bei der Anmeldung den Namen des Kunden anzugeben, in dessen Auftrag er gehandelt hat, wird persönlich in Rechnung gestellt und ist verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen, auch wenn die Dienstleistungen im Voraus zu bezahlen sind.

Sollte der Kunde bestreiten, durch die in seinem Namen von einem Vermittler vorgenommene Anmeldung persönlich verpflichtet zu sein, muss dieser auf erstes Anfordern von KOMPASS den Nachweis über das ihm erteilte Mandat erbringen. Wenn er diesen Nachweis nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen erbringt oder wenn sich herausstellt, dass er den Zweck seiner Vollmacht überschritten hat, ist der betreffende Vermittler persönlich für die Zahlung der Rechnung verantwortlich, auch wenn die Dienstleistungen im Voraus zu bezahlen sind.

8.2 – Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders angegeben und von den Parteien ausdrücklich akzeptiert oder in der Bestellung angegeben, muss die Zahlung vollständig beglichen und der Preis bezahlt sein, bevor KOMPASS mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt.

Bei Online-Bestellungen erfolgt die Zahlung zum Zeitpunkt des Abonnements unter den in Artikel 8.4 genannten Bedingungen. In diesem Fall wird als Voraussetzung festgelegt, dass die gezahlten Beträge unter keinen Umständen als Anzahlungen oder Vorauszahlungen betrachtet werden können.

Die von KOMPASS ausgestellten Rechnungen sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bestellung in bar und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders angegeben und von den Parteien ausdrücklich akzeptiert oder in der Bestellung (oder der Rechnung selbst) eine Zahlung bei Fälligkeit vorgesehen ist (wobei davon ausgegangen wird, dass unterhalb eines Rechnungsbetrags von zweihundert Euro (200 €) einschließlich aller Steuern keine Zahlungsfrist gewährt wird).

Wenn eine Zahlung bei Fälligkeit vorgesehen ist, gelten die folgenden Regeln:

Die Rechnung ist spätestens innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu begleichen;

Für den Fall, dass KOMPASS gute Gründe hat, zum Zeitpunkt oder nach dem Datum des Abonnements mit Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kunden zu rechnen, behält sich KOMPASS das Recht vor, die sofortige Zahlung für die Erbringung oder Fortsetzung der Dienstleistungen zu verlangen;

Ebenso behält sich KOMPASS das Recht vor, die sofortige Zahlung für die Erbringung oder Fortsetzung der Dienstleistungen zu verlangen, falls der Gesamtbetrag der von KOMPASS ausgestellten und vom Kunden noch nicht bezahlten Rechnungen, auch ohne dass dieser unverzüglich zahlt, eine Obergrenze für ausstehende Beträge von fünftausend Euro (5.000 €) einschließlich aller Steuern erreicht.

Zahlungen können per Banküberweisung (wobei der Kunde dafür verantwortlich ist, die Bankverbindung von KOMPASS rechtzeitig anzufordern, um eine schnelle Zahlung zu ermöglichen), Lastschrift, Bankwechsel, per Scheck, der auf KOMPASS ausgestellt ist, oder per Bankkarte (letztere ist die einzige akzeptierte Zahlungsmethode bei Online-Bestellungen, wie in Artikel 8.4.1 angegeben) erfolgen.

8.3 – Zahlungsverzug

Zahlt der Kunde eine einzelne Rechnung nicht vollständig oder teilweise innerhalb der für diese Rechnung festgelegten Frist, so hat dies von Rechts wegen und ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist, folgende Konsequenzen:

Sofortige Fälligkeit aller ausstehenden Beträge für alle von KOMPASS ausgestellten Rechnungen, unabhängig davon, ob sie fällig sind oder fällig werden, unabhängig von den angegebenen Zahlungsmethoden,

Fälligstellung der Gesamtsumme aller fälligen oder fällig werdenden Beträge, die in Bezug auf alle von KOMPASS ausgestellten Rechnungen ausstehen, unabhängig von den angegebenen Zahlungsmethoden,

Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von vierzig Euro (40 €) durch den Kunden, die am Folgetag fällig wird.

8.4 – Online-Zahlung
8.4.1 – Zahlungsverfahren

Bei Online-Bestellungen erfolgt die Zahlung ausschließlich per Kredit-/Debitkarte.

Das Ausbleiben einer Beanstandung der dem Kunden nach einer Online-Bestellung zugesandten Bestellung gilt als Nachweis für das Abonnement und die Einzugsfähigkeit der angefallenen Beträge.

Computergestützte Aufzeichnungen, die in den Computersystemen von KOMPASS unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrt werden, gelten als Nachweis für die Kommunikation, die Online-Bestellung und die Zahlungen zwischen den Parteien. Die Archivierung von Bestellungen und Rechnungen erfolgt auf einem zuverlässigen und dauerhaften Medium, das als Nachweis vorgelegt werden kann.

8.4.2 – Zahlungsprobleme

KOMPASS behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Online-Bestellungen auszusetzen, wenn die offiziell zugelassenen Stellen die Zahlung verweigern oder wenn die Zahlung nicht erfolgt.

Bei Schwierigkeiten bei der Zahlung, die ein Überprüfungsverfahren erfordern, behält sich KOMPASS insbesondere das Recht vor, die Lieferung einer Online-Bestellung zu verweigern. Im Rahmen dieser Überprüfung kann der Kunde aufgefordert werden, KOMPASS per Fax einen französischen „K-bis“-Auszug (oder einen gleichwertigen Auszug, wie z. B. eine Bescheinigung über die Eintragung in das französische Handelsregister, oder, wenn der Kunde außerhalb Frankreichs ansässig ist, eine beglaubigte Kopie eines ausländischen offiziellen Dokuments, das seine Identität und seine rechtliche Existenz bescheinigt) zuzusenden. Die Online-Bestellung wird erst nach Erhalt und Überprüfung der vom Kunden zugesandten Dokumente durch KOMPASS bestätigt.

Generell gilt, dass KOMPASS bei Problemen mit dem Kundenkonto (Nichtzahlung, nicht funktionierende E-Mail-Adresse usw.) berechtigt ist, die Online-Bestellung des Kunden auszusetzen, bis das Problem behoben ist.

  1. STREITFÄLLE

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen muss der Kunde KOMPASS jegliche Beanstandung bezüglich der Qualität oder Konformität einer Leistung innerhalb einer Frist von maximal fünfzehn (15) Tagen per Einschreiben mit Rückschein (es gilt das Datum des Poststempels) mitteilen. Dementsprechend gelten die Leistungen, die mehr als fünfzehn (15) Tage vor dem Versand einer Beanstandung erbracht wurden, als unbestreitbar den Erwartungen der Parteien entsprechend, frei von Mängeln oder Fehlern und in ausreichender Menge erbracht.

Unbeschadet des vorstehenden Absatzes muss jeder Einspruch in Bezug auf eine Rechnung innerhalb einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen nach ihrer Zusendung an den Kunden erfolgen (wobei das Versanddatum dem Poststempel auf dem Versandumschlag entspricht, den der Kunde aufbewahren muss). Jeder Einspruch ist per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die von KOMPASS ausgestellten Rechnungen als unbestreitbar fehlerfrei und können nicht mehr beanstandet werden.

  1. UNWIDERRUFLICHKEIT DES ABONNEMENTS

Ohne schriftliche Zustimmung von KOMPASS ist das Abonnement eines Dienstes durch den Kunden unwiderruflich.

  1. VERTRAGSLAUFZEIT

KOMPASS bietet Dienstleistungen (i) auf einer Pro-Dienst-Basis oder (ii) als Abonnement während eines in der Bestellung angegebenen Zeitraums an.

Das Datum des Inkrafttretens entspricht dem Datum der Unterzeichnung der Bestellung oder, falls kein Datum der Unterzeichnung angegeben ist, dem Datum der Ausstellung der Bestellung.

Das Abonnement eines Dienstes kann nicht automatisch verlängert werden. Jede Verlängerung muss ausdrücklich angegeben und von KOMPASS akzeptiert werden und führt gegebenenfalls zur Erstellung und Unterzeichnung einer neuen Bestellung.

  1. GEISTIGES EIGENTUM
12.1 – Rechte am geistigen Eigentum von KOMPASS

KOMPASS besitzt ausschließliche Eigentums- oder Nutzungsrechte an allen geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf:

die Datenbanken, einschließlich ihrer Architektur, ihrer Präsentation, ihrer Anordnung und ihrer Klassifizierung;

alle Methoden, Prozesse, Techniken, Entwicklungen und das Know-how, die in den Diensten enthalten sind oder die KOMPASS im Rahmen der Dienste entwickeln oder bereitstellen kann;

alle ursprünglichen oder charakteristischen Elemente, die in den Arbeiten, Dokumenten, Memos, Konsultationen, Stellungnahmen, Schlussfolgerungen oder anderen Verfahrenshandlungen usw. erscheinen, die im Rahmen der Dienste durchgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, eingetragene Marken und alle anderen damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum.

Das Abonnement eines Dienstes bedeutet nicht, dass geistige Eigentumsrechte zugunsten des Kunden veräußert werden. Der Kunde ist nur berechtigt, KOMPASS-Produkte und -Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke und zur Erfüllung seiner internen Anforderungen ausschließlich im Rahmen der abonnierten Dienste zu nutzen.

Der Kunde darf den Namen, die Bezeichnung, die Marken und Logos oder andere Titel, ob kommerziell oder nicht, von KOMPASS ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung nicht erwähnen oder verwenden.

Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die KOMPASS-Produkte oder -Dienstleistungen ganz oder teilweise zu reproduzieren, darzustellen, anzupassen, zu vermieten, zu übertragen, zu vermarkten und ganz allgemein zu nutzen, um Dritten einen Vorteil zu verschaffen, zu welchem Zweck auch immer, kostenlos oder gegen Bezahlung und mit welchen Mitteln auch immer.

12.2 – Rechte des geistigen Eigentums des Kunden

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er über alle Rechte (literarisches und künstlerisches Eigentum, Marken, Handelsnamen, geschützte Bezeichnungen, Designs und Modelle, Rechte zur Nutzung des Bildes oder anderer Persönlichkeitsmerkmale Dritter) an allen Elementen (Dokumente, Inhalte oder Werbebotschaften usw.) verfügt, die an KOMPASS gesendet werden und die für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere für die Zwecke der Umsetzung von Sichtbarkeitsdienstleistungen) erforderlich sind und dafür, dass diese allen geltenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften entsprechen.

  1. GESETZ ÜBER DATENVERARBEITUNG UND BÜRGERLICHE FREIHEITEN

KOMPASS verpflichtet sich, die französischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der geänderten Fassung über Datenverarbeitung, Dateien und bürgerliche Freiheiten (im Folgenden „Datenschutzgesetz“) einzuhalten.

Gemäß dem Datenschutzgesetz haben natürliche Personen das Recht auf Zugang, Widerspruch und Berichtigung aller sie betreffenden Daten und Informationen. Sie können diese Rechte ausüben, indem sie sich an die KOMPASS-Dienste unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden: infos@kompass.com.

Im Falle einer Online-Bestellung oder der Nutzung bestimmter kostenloser Funktionen der Websites, für die ein persönliches Konto erstellt werden muss, können personenbezogene Daten, die der Kunde bei der Erstellung des Kontos angibt (Vor- und Nachnamen sowie Telefonnummern, Postanschriften und E-Mail-Adressen, die mit einer identifizierten oder identifizierbaren Person verknüpft werden können), von KOMPASS und seinen Partnern für die Verwaltung dieses Kontos und die Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden. Es wird auch akzeptiert, dass diese Daten für kommerzielle Zwecke verwendet werden können, um die Produkte von KOMPASS, seinen verbundenen Unternehmen und/oder seinen Handelspartnern im Rahmen von E-Mail- oder Direktwerbekampagnen innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Grenzen zu bewerben. KOMPASS kann daher zu Recht davon ausgehen, dass die betroffene Person ihre Zustimmung gegeben hat. Wenn die bei der Bestellung und/oder der Erstellung des Kontos angegebenen personenbezogenen Daten nicht den Kunden (oder die ihn zu diesem Zweck vertretende Person) betreffen, sondern einen Dritten, muss der Kunde sicherstellen, dass dieser Dritte über diese Klausel informiert wurde und seine Zustimmung erteilt hat. Andernfalls übernimmt er alle Konsequenzen und stellt KOMPASS von jeglichen Regressansprüchen des betreffenden Dritten und/oder der zuständigen Behörden frei.

  1. HAFTUNG

Im gesetzlich zulässigen Rahmen ist die Haftung von KOMPASS gegenüber dem Kunden für alle Arten von Schäden auf die Beträge beschränkt, die KOMPASS vom Kunden für den Vertragszeitraum, der zu dem haftungsbegründenden Ereignis geführt hat, tatsächlich erhalten hat, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens. Der Kunde erkennt an, dass der vereinbarte Preis diese Risikoverteilung und die daraus resultierende Haftungsbeschränkung widerspiegelt.

Unbeschadet des vorstehenden Absatzes wird anerkannt, dass KOMPASS gemäß Artikel 1150 und 1151 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht für unvorhergesehene oder unvorhersehbare Schäden haftbar gemacht werden kann und dass KOMPASS selbst im Falle eines betrügerischen Fehlverhaltens nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden kann, die dem Kunden entstehen, insbesondere für entgangene Gewinne, Verlust von Marktanteilen oder Kunden, Nichterzielung erwarteter Gewinne, erhöhte Kosten, Schäden, die Dritten entstehen, oder sogar geschäftliche Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch KOMPASS.

Lieferfristen werden zu Informationszwecken angegeben und Verzögerungen führen nicht zu Vertragsstrafen, Schadenersatz oder Kündigung.

KOMPASS garantiert nicht, dass seine Dienstleistungen den spezifischen Spezifikationen oder Anforderungen des Kunden entsprechen, und weist insbesondere darauf hin, dass die Datenbank nur ein Informationssuchwerkzeug darstellt, da diese Datenbanken und die extrahierten Daten ausschließlich in die vollständige und alleinige Verantwortung des Kunden fallen.

KOMPASS kann seinen Kunden Schulungswerkzeuge anbieten, kann jedoch nicht unbedingt für die unsachgemäße Verwendung dieser Werkzeuge durch seine Kunden und für die direkten oder indirekten Folgen einer solchen unsachgemäßen Verwendung verantwortlich gemacht werden. Der Kunde bestätigt daher, alle nützlichen Informationen erhalten zu haben, um die in den Datenbanken enthaltenen Daten unter optimalen Bedingungen nutzen zu können.

Für den Fall, dass (i) KOMPASS sich bereit erklärt, auf Wunsch des Kunden mit einem Dienstleister des Kunden zusammenzuarbeiten (z. B. um die Weiterleitung von Daten im Rahmen eines Direktmarketing-Dienstes durchzuführen), und/oder (ii) KOMPASS im Auftrag des Kunden an eine andere Stelle liefert oder dieser eine Rechnung ausstellt, und/oder (iii) KOMPASS sich bereit erklärt, eine Datei oder eine andere Dienstleistung an einen Vermittler des Kunden gleich welcher Art zu liefern, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass er allein für alle Schäden und Nachteile verantwortlich ist, die KOMPASS durch seinen Dienstleister, durch den Dritten oder durch die anderen möglicherweise betroffenen Unternehmen seiner Gruppe entstehen. Der Kunde verpflichtet sich daher, KOMPASS für alle damit verbundenen Schäden (einschließlich Anwaltskosten) zu entschädigen, ohne abzuwarten, bis der Dienstleister, der Dritte, der Vermittler oder eine andere Einheit seiner Gruppe seine Haftung anerkennt oder KOMPASS entschädigt.

  1. HÖHERE GEWALT

Alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindern, gelten als Gründe für die Befreiung der Parteien von ihren Verpflichtungen und führen zu deren Aussetzung. Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, hat die andere Partei unverzüglich über deren Eintreten und auch über deren Wegfall zu informieren.

Als Fälle höherer Gewalt gelten alle unvermeidbaren Ereignisse und Umstände, die außerhalb der Parteien liegen, unvorhersehbar und unvermeidbar sind, außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und von diesen trotz aller vernünftigerweise möglichen Anstrengungen nicht verhindert werden können. Die Nichtverfügbarkeit der KOMPASS-Website oder der KOMPASS-Dienste aus irgendeinem Grund, der außerhalb von KOMPASS liegt, gilt ausdrücklich als Fall höherer Gewalt oder als höhere Gewalt, zusätzlich zu den Fällen, die üblicherweise von der Rechtsprechung französischer Gerichte anerkannt werden.

Im Falle höherer Gewalt setzen sich die Parteien zusammen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu untersuchen und die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Vertragserfüllung fortgesetzt wird. Dauert der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate an, können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der geschädigten Partei gekündigt werden.

  1. ART DER VERPFLICHTUNG UND GARANTIEN

KOMPASS erfüllt seine Verpflichtungen mit Sorgfalt und gemäß den in seinem Geschäftsbereich üblichen bewährten Verfahren und ist daher nur zu bestmöglichen Anstrengungen verpflichtet.

KOMPASS garantiert trotz aller Bemühungen nicht den kontinuierlichen und fehlerfreien Betrieb seiner Websites wie www.kompass.com, unabhängig von der Ursache der Fehlfunktion.

Der Kunde garantiert und entschädigt KOMPASS in vollem Umfang für jegliche Verurteilung, Beschwerde oder Forderung, die von einer natürlichen oder juristischen Person aufgrund der von ihm übermittelten Elemente erhoben wird, für die Folgen (insbesondere finanzieller Art) der oben genannten Handlungen, Widersprüche und Beschwerden und zahlt KOMPASS insbesondere alle Schadensersatz- oder Bußgelder, zu deren Begleichung KOMPASS verurteilt werden könnte, zusammen mit den Anwaltskosten, die für seine Verteidigung anfallen, selbst wenn das Gerichtsurteil nicht rechtskräftig, aber vollstreckbar ist. Der Kunde verpflichtet sich außerdem zur Zahlung einer Transaktionsentschädigung für den Fall, dass KOMPASS mit einem Dritten einen Vergleich vereinbart hat, wenn der Kunde zuvor von KOMPASS zur Teilnahme an den Vergleichsgesprächen eingeladen wurde.

  1. GEHEIMHALTUNG

KOMPASS und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und zu denen jede Partei zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen Zugang gehabt hätte, nicht preiszugeben. KOMPASS und der Kunde verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass diese Verpflichtung von ihren Mitarbeitern, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und möglichen Subunternehmern eingehalten wird.

Unter vertraulichen Informationen sind Informationen jeglicher Art zu verstehen, visuell oder mündlich, auf jedem beliebigen Medium, die sich auf die Struktur, Organisation, Geschäftsangelegenheiten, verschiedene interne Richtlinien, Projekte und das Personal der anderen Partei beziehen. Der Inhalt der Dienstleistungen sowie die Berichte, Briefe, Informationen, Memos und Angebote, die von der anderen Partei während der Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellt werden, sind ebenfalls vertraulich.

Die folgenden Informationen gelten jedoch nicht als vertraulich:

zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsklausel öffentlich zugänglich wurden;

auf internem Wissen der anderen Partei beruhen, ohne dass diese Geheimhaltungsklausel verletzt wurde;

auf rechtmäßige Weise von einem Dritten an die andere Partei gesendet wurden.

Diese Klausel bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Ende der Dienstleistung, aus welchem Grund auch immer, in Kraft.

Falls eine Partei wünscht, dass alle oder ein Teil der vertraulichen Informationen gegenüber Dritten offengelegt oder von diesen genutzt werden, muss diese Partei die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei einholen. Die für diese Offenlegung geltenden Bedingungen werden dann zwischen den Parteien festgelegt.

  1. KÜNDIGUNG

Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine wesentliche Verpflichtung in Bezug auf eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Besonderen Geschäftsbedingungen oder der Bestellung behält sich KOMPASS das Recht vor, den Vertrag jederzeit und entschädigungslos zu kündigen, sofern eine an den Kunden gesendete Kündigung 10 Werktage nach ihrem Eingang unbeantwortet bleibt, unbeschadet des Anspruchs von KOMPASS auf Ersatz des entstandenen Schadens.

Die Kündigung wird am elften Tag rechtswirksam, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Fristen vollständig behoben, und KOMPASS wird die laufenden Dienstleistungen unverzüglich einstellen.

KOMPASS behält sich das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen, wenn der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von KOMPASS nicht einhält.

  1. VERFÜGUNG

Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KOMPASS veräußern, delegieren oder übertragen.

KOMPASS kann seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ohne Formalitäten an einen neuen Mehrheitsaktionär übertragen.

  1. NICHTIGKEIT EINER KLAUSEL

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder nach einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt werden, behalten die anderen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit und Tragweite.

  1. KEIN VERZICHT

Die Tatsache, dass KOMPASS einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen nicht geltend macht, darf nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt werden.

  1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die vertraglichen Beziehungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, unterliegen französischem Recht. Die Bestimmungen der Bestellung, der Besonderen Geschäftsbedingungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher nach französischem Recht auszulegen und unterliegen diesem.

WICHTIG: BEI FEHLENDER EINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN WERDEN ALLE STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BEGINN, DER DURCHFÜHRUNG, DER KÜNDIGUNG, DER AUFLÖSUNG, DER GÜLTIGKEIT UND/ODER DER NICHTIGKEIT DER VERTRAGLICHEN BEZIEHUNGEN, DIE DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNTERLIEGEN, ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNTERLIEGENDEN VERTRAGLICHEN BEZIEHUNGEN, SOWIE ÜBER DIE AUSLEGUNG DER BESTIMMUNGEN IN DER BESTELLUNG, DER BESONDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, WERDEN AUSSCHLIESSLICH VOR DEM HANDELSGERICHT VON NANTERRE (FRANKREICH) AUSGETRAGEN. SOLLTE DIESES GERICHT NICHT ZUSTÄNDIG SEIN, WIRD DIE STREITIGKEIT DEM ZUSTÄNDIGEN ZIVILGERICHT IM GERICHTSSTAND DER ERSTINSTANZ VON NANTERRE VORGETRAGEN.

  1. ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGSAUFTRÄGE

Für den Fall, dass die Dienste im Rahmen eines öffentlichen Auftrags abonniert werden, wird darauf hingewiesen, dass keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sonderbedingungen so ausgelegt werden darf oder dazu führen darf, dass die Gültigkeit einer Bestimmung der öffentlichen Ordnung im französischen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Frage gestellt wird.

Die öffentliche Einrichtung kann den Vertrag im Falle eines Fehlverhaltens von KOMPASS oder im Falle eines Fehlverhaltens von KOMPASS, das im französischen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen näher bestimmt werden kann, kündigen. Die öffentliche Einrichtung kann auch ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sonderbedingungen das Vertragsverhältnis vorzeitig ohne Vertragsstrafe kündigen, entweder aus einem zwingenden Grund im allgemeinen Interesse oder aus einem anderen Grund, der unabhängig von einem Fehlverhalten von KOMPASS und die einseitige Kündigung des Vertrags durch die öffentliche Einrichtung in Anwendung einer zwingenden Bestimmung des französischen Vergaberechts rechtfertigt, vorbehaltlich der vollständigen Entschädigung von KOMPASS für alle aus dieser Kündigung resultierenden Schäden. Artikel 22 kann weder die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, wenn die Voraussetzungen für die Begründung dieser Zuständigkeit erfüllt sind, noch die Regeln der öffentlichen Ordnung des französischen Verwaltungsrechts außer Kraft setzen.

Hinweis: Die deutsche Fassung dieser Bestimmungen wurde maschinell aus dem Englischen übersetzt.